AGB für digitale Ausgaben

Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Nutzung von Download-Artikeln (Digitale Ausgaben)

A. ERLÖSCHEN DES WIDERRUFSRECHTS

Bei digitalen Inhalten, die vom Verlag zum Download angeboten werden, stimmt der Kunde zu, dass der Verlag mit der Ausführung des Kaufvertrages (Download-Angebot) vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Er bestätigt außerdem seine Kenntnis, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrages sein Widerrufsrecht verliert (§ 356 BGB).

Von sämtlichen Download-Ausgaben bietet der Verlag so genannte „Blätterausgaben“ an. Mit diesen kann sich der Kunde vorab von der Beschaffenheit des Produkts ein Bild machen.

B. NUTZUNG DER DIGITALEN AUSGABEN

Der Käufer ist in der Nutzung der digitalen Ausgaben frei. Er kann sie unbegrenzt ausdrucken,  für den eigenen Bedarf individuell weitergeben und unbegrenzt zur Aufführung nutzen, sofern in der Ausgabe nichts anderes bestimmt ist. Eventuelle Meldepflichten (GEMA) bleiben hiervon unberührt.

C. VERBOT DER WEITERVERBREITUNG IN ÖFFENTLICH ZUGÄNGLICHE SYSTEME

Unabhängig vom urheberrechtlichen Status der Ausgabe willigt der Käufer mit Abschluss der Bestellung zivilrechtlich ein, dass er die erhaltene Datei digital nicht über die Bestimmung in Absatz B. hinaus weitergibt und in keinem Fall in öffentlich zugängliche Datenbanken oder Internetangebote einspielt. Sollte der Verlag einen solchen Upload nachweisen können, beträgt die Konventionalstrafe das 60-Fache des Bruttokaufpreises. Der Käufer hat außerdem dafür zu sorgen, dass die Datei nicht weiter öffentlich zugänglich ist. Gelingt dies nicht, behält sich der Verlag weitere Schadenersatzforderungen vor.

D. SIGNIERUNG DER DOWNLOADDATEI

Dem Kunden ist bekannt, dass die erworbene Datei sichtbar und unsichtbar (Wasserzeichen) digital signiert ist und der Besteller mit dieser Signatur identifizierbar ist. Zudem stimmt er zu, dass die Datei mit einem Passwortschutz versehen wird, der den Kunden identifizierbar macht und seinen Namen oder seine Mailadresse enthalten kann.

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