AGB für Leihmateriale

Ergänzende Geschäftsbedingungen für die Überlassung von Mietmaterialen

1. Mietmaterial (Orchesterstimmen) werden dem Kunden gegen Entgelt zur vorübergehenden Nutzung überlassen. Neben dem vereinbarten Nutzungsentgelt fallen keine weiteren Entgelte an, sofern nichts anderes vereinbart ist. Aus den Materialen kann beliebig oft aufgeführt werden.

2. Am Ende der Nutzung hat der Kunde dem Verlag die vollständigen Materiale auf eigene Kosten zurückzusenden. Die Rücksendung muss per wertgemäß versichertem Versand und zwingend mit Versandnachweis des Frachtsführers erfolgen.

3. Dem Kunden wird eine Nutzungsperiode von vier Monaten eingeräumt. Maßgeblich für die Bemessung sind Eingang und Ausgang der Materiale beim Kunden. Die Frachtzeiten werden zur Frist nicht hinzugerechnet. Eine Verlängerung der Frist ist nach Rücksprache möglich. Je Monat Verlängerung werden 20% der Mietgebühr zusätzlich fällig.

4. Der Kunde verpflichtet sich, keinerlei Kopien, Abschriften oder Digitalisate der Materiale anzufertigen. Diese Verpflichtung geht er zivilrechtlich ein; sie besteht unabhängig vom urheber- und wettbewerbsrechtlichen Schutzstatus der überlassenen Materiale.

5. Der Kunde verpflichtet sich, die Mietmateriale pfleglich zu behandeln. Einzeichnungen sind nur mit weichem Bleistift erlaubt. Nach Gebrauch sind sämtliche Einzeichnungen zu entfernen. Die Materiale müssen in einem Zustand übergeben werden, der es dem Verlag erlaubt, sie ohne eigene Aufwände weiter zu vermieten.

6. Verlorene Stimmen oder Stimmen, die nach Maßgabe der Ziffer 5 nicht mehr nutzbar sind, werden vom Verlag nachgedruckt. Dafür berechnet der Verlag je Heftseite 0,90 Euro.

7. Diese Bedingungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gerichtsstand ist Langen (Niedersachsen). Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Stand: 10. April 2018 

 

Zuletzt angesehen